Verkehrspsychologische Beratung in der Probezeit
Sie sind Fahranfänger in der Probezeit und bereits mehrfach im Straßenverkehr aufgefallen. Das (besonderes) Aufbauseminar haben Sie bereits abgeschlossen und die Behörde hat Sie nun nach einem weiteren Verkehrsdelikt auf die Möglichkeit einer Verkehrspsychologischen Beratung hingewiesen.
Die (freiwillige) Teilnahme an dieser Beratung soll Ihnen die Möglichkeit bieten, Mängel in der Einstellung zum Straßenverkehr und im verkehrssicheren Verhalten zu erkennen und abzubauen.
Als amtlich anerkannte Verkehrspsychologische Beraterin führe ich mit Ihnen drei einstündige Einzelgespräche, die in einem Zeitraum von zwei bis vier Wochen stattfinden. Danach erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, die Sie bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde einreichen.