Fahrverbot vermeiden
Ihnen droht wegen einer Ordnungswidrigkeit im Verkehr ein Fahrverbot (Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtmissachtung, Abstandsdelikte…), dann können unterschiedliche Wege zur Vermeidung eines Fahrverbots führen.
Gerichte sind oft bereit, von einem Fahrverbot abzusehen, wenn eine intensive Bearbeitung der Problematik mit einem anerkannten Verkehrspsychologen erfolgt ist.
Die Maßnahme besteht aus einem bis drei Einzelgesprächen – je nach Auflage des Gerichts.
Zum Schluss erhalten Sie eine Bescheinigung zur Vorlage beim Gericht.
Häufige Fragen (FAQ)
Ich habe ein drohendes Fahrverbot – können Sie helfen?
Ja. Durch intensive Bearbeitung der Problematik mit einer anerkannten Verkehrspsychologin kann ein Gericht in geeigneten Fällen vom Fahrverbot absehen.
Wie sieht die Maßnahme aus?
Je nach Auflage des Gerichts 1 bis 3 Einzelgespräche – zum Abschluss erhalten Sie eine Bescheinigung zur Vorlage beim Gericht.
Wann ist eine psychologische Maßnahme sinnvoll?
Bei Ordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß oder Abstandsdelikten; Ziel ist Einsicht, Verhaltensänderung und nachhaltige Verkehrssicherheit.
Ersetzen die Gespräche das Fahrverbot automatisch?
Nein. Die Entscheidung liegt immer beim Gericht; die Bescheinigung kann positiv berücksichtigt werden.
Wo finden die Gespräche statt?
In Emmendingen oder Freiburg (siehe Adressen).
Wie schnell bekomme ich einen Termin?
In der Regel zeitnah – besonders bei laufenden Verfahren empfehlen wir eine schnelle Kontaktaufnahme. (Organisatorischer Hinweis, im Einklang mit Angebot.)
