Verkehrspsychologische Beratung in der Probezeit
Sie sind Fahranfänger in der Probezeit und bereits mehrfach im Straßenverkehr aufgefallen. Das (besonderes) Aufbauseminar haben Sie bereits abgeschlossen und die Behörde hat Sie nun nach einem weiteren Verkehrsdelikt auf die Möglichkeit einer Verkehrspsychologischen Beratung hingewiesen.
Die (freiwillige) Teilnahme an dieser Beratung soll Ihnen die Möglichkeit bieten, Mängel in der Einstellung zum Straßenverkehr und im verkehrssicheren Verhalten zu erkennen und abzubauen.
Als amtlich anerkannte Verkehrspsychologische Beraterin führe ich mit Ihnen drei einstündige Einzelgespräche, die in einem Zeitraum von zwei bis vier Wochen stattfinden. Danach erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, die Sie bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde einreichen.
Häufige Fragen (FAQ)
Für wen ist die verkehrspsychologische Beratung in der Probezeit gedacht?
Für Fahranfänger, die nach bereits absolviertem besonderen Aufbauseminar erneut auffällig wurden und von der Behörde auf die (freiwillige) Beratung hingewiesen wurden.
Was ist das Ziel der Beratung?
Einstellungen zum Straßenverkehr reflektieren, Verhaltensmängel erkennen und abbauen – für dauerhaft sicheres Fahrverhalten.
Wie läuft die Maßnahme ab?
Drei einzelne Gespräche à ca. 60 Minuten innerhalb von zwei bis vier Wochen; im Anschluss erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung für die Fahrerlaubnisbehörde.
Ist die Teilnahme verpflichtend?
Die Beratung ist freiwillig; die Vorlage der Bescheinigung kann von der Behörde positiv gewürdigt werden.
Wo finden die Gespräche statt?
In Emmendingen (Kellenberg 8) und Freiburg (Hildastraße 34).
